Allgemeine Geschäftsbedingungen

Cheese Agents GmbH 
Welfenstraße 44
81541 München

1.  Allgemeines

1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 

1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, alle von uns vorgenommenen Bestellungen und mit uns geschlossenen Verträge. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch für zukünftige Leistungen, selbst wenn sie nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden. Soweit nicht ausdrücklich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen ist, gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Regelungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. 

1.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich innerhalb von 5 Tagen Widerspruch erhebt. 

1.4 Personenbezogene Daten werden von uns unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. 

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

1.6 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Hauptsitz. 

1.7 Ausschließlicher Gerichtsstand aller sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Hauptsitz. Eine Klage am gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden behalten wir uns vor. 

1.8 Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

    

2. Angebote und Vertragsabschluss 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Liefermenge, Lieferzeit und Preis. 

2.2 Zusagen hinsichtlich der Menge, der Liefertermine und Preise sind nur dann rechtsverbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Als schriftliche Bestätigung gelten auch Lieferscheine oder Rechnungen. Die durch unseren Verkaufsmitarbeiter vermittelten Bestellungen sind Vertragsangebote, für deren rechtsgültige Annahme wir uns die schriftliche Bestätigung vorbehalten, es sei denn der Mitarbeiter ist zur Abgabe des Angebotes bevollmächtigt. 

   

3. Preise / Mindestbestellwert 

3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

3.2 Wir behalten uns vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Lieferung Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere durch Preiserhöhungen der Produzenten (durch eingetretene Kostensteigerungen von Material, Herstellung, Montage, Personal, Lieferung oder ähnliches). Auf Verlangen werden wir dem Besteller die Preisanpassungsfaktoren und deren konkrete Erhöhung nachweisen. 

3.3 Für die Berechnung der Preise ist das bei uns festgestellte und kontrollierte Gewicht maßgebend. Nachlässe für natürlichen Gewichtsverlust werden nicht gewährt. Gefrierschwund geht zu Lasten des Bestellers. 

3.4 Leihverpackungen sind in jedem Fall unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Erhalt, an uns zurückzugeben. 

3.5 Bestellungen zur Auslieferung durch unseren Fuhrpark oder durch Dritte (Speditionen) bedürfen einem Nettobestellwert von mindestens 250,00 €. 

3.6  Bei Bestellungen zur Auslieferung durch unseren Fuhrpark oder durch Dritte berechnen wir, eine nach dem Nettobestellwert gestaffelte Frachtpauschale zzgl. der gesetzlichen MwSt..

Frachtpauschale:       Netto-Auftragswert:       

20,00€          bei einem  Netto-Auftragswert von 250,00€ - 299,99€   

15,00€          bei einem  Netto-Auftragswert von 300,00€ - 349,99€   

10,00 €         bei einem  Netto-Auftragswert von 350,00€ - 449,99€   

Bei einem Netto-Auftragswert von 450€ liefern wir frei Haus.

3.7 Bei einem Packet Versand per Post oder anderen Dienstleistern, richten sich die Preise für Verpackung und Versand nach den anfallenden Kosten zzgl. der gesetzlichen MwSt..

4. Zahlung / Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht 

4.1 Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Kosten der Überweisung trägt der Besteller. Eingehende Zahlungen des Bestellers werden nach § 366 Abs. 2 BGB verrechnet. 

4.2 Der Zahlungsverzug des Bestellers tritt automatisch nach Ablauf von 7 Tagen nach Fälligkeit ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.  

4.3 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir nach §288 BGB berechtigt Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes (§247 BGB) +9 % Punkte, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses zu berechnen. Dem Besteller steht der Nachweis frei, dass uns in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, sofern wir nicht lediglich gesetzliche Zinsen verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, einen nachweislich höheren Verzugsschaden geltend zu machen. 

4.4 Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig. 

4.5 Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder angemessene Sicherheit zu verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns solche vor Vertragsschluss vorhandene Umstände erst nachträglich bekannt werden. Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung innerhalb der Nachfrist nicht geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung zu Verlangen. 

4.6 Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nicht zu, es sei denn, die Gegenforderung, auf die die Rechte gestützt werden, ist rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt. 

4.7 Die Abtretung einer Forderung gegen uns an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Wir sind zur Abtretung unsere Forderungen an Dritte berechtigt. 

  

5. Lieferzeit / Lieferung 

5.1 Alle von uns genannten Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, die Firsten sind im Vertrag ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. 

5.2 Wird die Lieferung oder Auftragsdurchführung durch Umstände verzögert, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere durch höhere Gewalt, Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskraftmangel, behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Krieg, Streik, Aussperrung oder dergleichen, verlängern die Frist und verschieben die Termine entsprechend ihrer Auswirkungen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten, ohne dass sich hieraus für die andere Vertragspartei Ersatzansprüche mit Ausnahme für bereits erbrachte Leistungen, ergeben. Die Rücknahme bereits gelieferter Ware ist ausgeschlossen. 

5.3 Teillieferungen sind zulässig. 

   

6. Lagerhinweise 

6.1 Die Lagerung und Aufbewahrung der gelieferten Ware hat unter Beachtung  der jeweils geltenden Hygienevorschriften (Verordnungen) der einzelnen Bundesländern zu erfolgen. 

6.2 Die Lagerung und Aufbewahrung von Frischware muss bei der deklarierten Temperatur erfolgen. Tiefkühlware ist bei mindestens minus 18 Grad Celsius zu Lagern. 

  

7. Amtliche Probeentnahmen 

Bei amtlichen Probeentnahmen ist unbedingt eine Gegenprobe zu fordern und uns unverzüglich in der vom Beamten übergebenen und amtlich versiegelten Form zur Gegenuntersuchung zu übersenden oder unserem Beauftragten zu übergeben. 

  

8. Kennzeichnung 

Bei abweichendem Orts- und Handelsbrauch ist die richtige Kennzeichnung der Ware für den Weiterverkauf Aufgabe des Bestellers. 

   

9. Mängelhaftung 

Für Mängel haften wir nur wie folgt: 

9.1 Die Ware ist sofort bei Empfang auf Unversehrtheit, Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. 

9.2 Offensichtliche Mängel und sonstige Reklamationen müssen uns spätestens innerhalb 24 Stunden, bei flüssigen Milchprodukten(z.B. Milch, Joghurt, Sahne) jedoch 6 Stunden nach Empfang der Ware, in jedem Fall aber vor Bearbeitung und Weitergabe an Dritte angezeigt werden. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen und die Ware gilt als genehmigt, § 377 HGB. Versteckte Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens innerhalb der vorgenannten Firsten nach deren Entdeckung angezeigt werden, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. 

9.3 Die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge liegt beim Besteller. 

9.4 Die beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur nach unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis erfolgen. Angebrochene Verpackungen und angeschnittene Laibe, usw. werden nicht zurückgenommen. 

9.5 Soweit ein Mangel vorliegt, der nachweislich vor Gefahrenübergang entstanden ist, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Nacherfüllung in Form einer Gutschrift oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware durchzuführen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, hat der Käufer alle übrigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 

9.6 Schnittkäse darf zur qualitativen Untersuchung nicht geschnitten, sondern nur gebohrt werden. 

  

10. Eigentumsvorbehalt 

10.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen - unabhängig aus welchem Rechtsgrund -, die uns gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, vor. Der Besteller darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. 

10.2 Der Besteller ist zum Weiterverkauf der Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes berechtigt, solange er nicht in Verzug ist. 

10.3 Bei Weiterveräußerung unserer Ware geht die Kaufpreisforderung des Bestellers in Höhe unserer Forderung unmittelbar auf uns über. Der Besteller ist jedoch ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Diese Ermächtigung können wir widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller hat uns in diesem Falle die Schuldner der abgetretenen Forderung und den Schuldnern die Tatsache der Abtretung mitzuteilen. 

10.4 Wir verpflichten uns, die vorstehende Sicherung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt. 

   

11. Datenschutz 

Wir sind berechtigt, Daten die uns im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu dem Besteller bekannt werden, im Sinne des aktuellen Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.